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Anwesenheit und Fehlzeiten

Zur Dokumentation der Praktikumstätigkeit führen die Schülerinnen und Schüler einen Tätigkeitsnachweis, der der Betreuungslehrkraft regelmäßig vorzuweisen ist. In diesem Tätigkeitsnachweis, der vom betrieblichen Betreuer wöchentlich abzuzeichnen ist, wird die tägliche Tätigkeit nach Art und Dauer erfasst. (Klicken Sie hier für das Formular für den Tätigkeitsnachweis)

Im Krankheitsfall unterrichtet der Schüler sowohl Schule und Betrieb unverzüglich; ein ärztliches Attest verbleibt in der Fachoberschule. Über die Beurlaubung eines Schülers aus persönlichen Gründen entscheidet während des Betriebspraktikums nur die Fachoberschule. Werden mehr als fünf Tage der fach­praktischen Ausbildung ohne ausreichende Entschuldigung versäumt oder wurde die fachpraktische Ausbildung vor ihrem Ende abgebrochen oder mit der Note ungenügend bewertet, ist die fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und kein Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe möglich. Versäumte Praktikumszeiten sollen bei einer Häufung nachgeholt werden; dafür stehen auch die Ferien einschließlich der Sommerferien im Anschluss an die 11. Jahrgangsstufe zur Verfügung.