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3 FPA Rechte & Pflichten

Rechte und Pflichten

Dem Betrieb obliegt während des Praktikums die Aufsicht über unsere Schülerinnen und Schüler und die Fürsorge für diese. Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und die Maßgaben zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren müssen beachtet werden. Der Betrieb bestellt einen Praktikumsbeauftragten, der die Schülerin/den Schüler einweist und betreut.

Unsere Schülerinnen und Schüler sollen den Anordnungen der Anleiter an der Praktikumsstelle Folge leisten und ihre Aufgaben sorgfältig erledigen. Wird der Schülerin/dem Schüler wegen Verletzung ihrer/seiner Pflichten die Fortsetzung der fpA verweigert, besteht kein Anspruch, an einer anderen Stelle ausgebildet zu werden. Kann die fpA nicht fortgesetzt werden, kann die Schulleiterin das Schulverhältnis beenden.

Während der fpA sind unsere Schülerinnen und Schüler haftpflicht- und unfallversichert. Fahrten mit betrieblichen Kraftfahrzeugen oder der Verlust betrieblicher Schlüssel sind nicht mitversichert. Die Kosten, die von den Erziehungsberechtigten zu tragen sind (derzeit 6,00 €), werden an die Schule entrichtet.

Das Handy darf nur in den Pausen benutzt werden, keinesfalls während der Arbeitszeit.

Es besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 21(2) Satz 2 BaySchO).

Die Praktikantinnen und Praktikanten dürfen für die in der fpA geleisteten Arbeiten kein Entgelt fordern oder entgegennehmen (§ 21(2) Satz 3 BaySchO).

3 FPA Organisation

Organisation der FPA

Die fachpraktische Ausbildung der Fachoberschule gliedert sich in die folgende drei Bereiche:

  • Fachpraktische Tätigkeit (fpT) in Betrieben oder Schulwerkstätten
  • Fachpraktische Anleitung (fpAn) an der Schule (Dokumentation und Reflexion)
  • Fachpraktische Vertiefung (fpV) an der Schule

Die fachpraktische Ausbildung wird an der Fachoberschule Ansbach in Blockform durchgeführt, wobei der Wechsel zwischen fachpraktischer Tätigkeit und Unterricht im zweiwöchigen Rhythmus erfolgt.

Das Fachpraktikum teilt sich in unseren angebotenen Ausbildungsrichtungen (Ausnahme: Technik) in zwei Ausbildungsabschnitte. Der Wechsel der Ausbildungsstätten, die die Schüler aus der Liste unsere Kooperationspartner (Homepage) selbst auswählen, findet am Ende des Schulhalbjahres statt. Da die fachpraktische Tätigkeit die Hälfte der 11. Jahrgangsstufe umfasst, werden im Schuljahr insgesamt ca. 19 Wochen Praktikum absolviert. Daraus resultieren pro Halbjahr jeweils 4-5 Praktikumsblöcke im Umfang von je zwei Wochen. Während der Praktikumswochen erstreckt sich die fachpraktische Tätigkeit der Schüler über den gesamten Tag, sollte aber acht Stunden täglich nicht überschreiten. Pro Woche müssen 38 Zeit­stunden (Pausen nach JArbSchG nicht eingerechnet) in der fpT abgeleistet werden (an neun Arbeitstagen 68 Stunden).

Die fachpraktische Anleitung findet geblockt an einem Tag während der Praktikumsphase in der Schule statt. Sie soll den Schülerinnen und Schülern helfen, die in der fachpraktischen Ausbildung gebotenen Informationsmöglichkeiten optimal zu nutzen, die erworbenen Erfahrungen und Kennt­nisse systematisch wiederzugeben und zu reflektieren und dadurch Verbindungen zum Unterricht herzu­stellen. Die Schülerinnen und Schüler erstellen als Leistungsnachweis schriftliche Berichte zu Themen und Inhalten der praktischen Tätigkeiten bzw. können dazu auch Referate gehalten werden.

In der fachpraktischen Vertiefung werden je nach Ausbildungsrichtung spezifische Kenntnisse und Kompetenzen in der Schule vermittelt, die die Schülerinnen und Schüler zum Teil auch in den Praktikumsstellen praktisch anwenden und umsetzen können. Die fpV erfolgt am gleichen Tag wie die fpAn in Blockform während der Praktikumsphase.