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Bewertung der Leistungen

Die Bewertung der Leistungen im Rahmen der fachpraktischen Vertiefung und Anleitung sowie der fachpraktischen Tätigkeit im Betrieb bzw. den schuleigenen Werkstätten erfolgt in Notenpunkten.

Die Tätigkeit wird auf Grundlage eines Einschätzungsbogens bewertet. Dieser Bogen wird zweimal pro Halbjahr vom Betrieb ausgefüllt und bei den beiden Besuchen der Betreuungslehrkraft persönlich besprochen. Die Note der fpAn ergibt sich auf Basis der schriftlichen Berichte, während in der fpV in der Regel Tests geschrieben werden.

Die Bewertung der fpA verantwortet der Betreuungslehrer, nicht der Werkstattausbilder oder der Betrieb. Die Probezeit ist nur dann bestanden, wenn die Gesamtleistung in der fpA mit mindestens 4 Notenpunkten (= Note ausreichend) bewertet wurde, wobei aber kein Teilbereich mit 0 Punkten bewertet werden darf. Die Erlaubnis zum Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe erhält nur, wer in der Summe beider Halbjahresergebnisse mindestens 10 Punkte erzielt, dabei in keinem Halbjahr weniger als 4 Punkte. In das Zeugnis der Fachhochschulreife gehen beide Halbjahresergebnisse der fachpraktischen Ausbildung ein.

Die Einschätzungsbögen nach Ausbildungsrichtungen finden Sie hier.