Der Vorkurs der Fachoberschule findet an drei Einzelterminen an Samstagen im März, April und Mai sowie in Form eines dreiwöchigen Blockunterrichts (Vollzeit) im Juli nach den Mittleren- Schulaschlussprüfungen der von den FOS-Vorkurs-TeilnehmerInnen bisher besuchten Schulen statt. Die genauen Termine werden bei der Anmeldung bekanntgegeben.
In den Vorkurs können BewerberInnen mit Mittlerem Schulabschluss aus dem M-Zweig der Haupt-/Mittelschule und aus dem H-Zweig der Wirtschaftsschule aufgenommen werden. Der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik muss voraussichtlich mindestens 3,33 betragen. Zudem muss die Eignung zum Besuch der Fachoberschule von der Vorgängerschule bestätigt werden.
Im Blockunterricht werden folgende Fächer unterrichtet:
Durch den Besuch der Vorklasse werden SchülerInnen an die Arbeitsweise der Fachoberschule herangeführt. Sie bietet die Möglichkeit, vorhandene schulische Defizite auszugleichen, um einen erfolgreichen Abschluss an der Fachoberschule erzielen zu können.
Die Vorklasse der Fachoberschule ist die geeignete Klasse für SchulabgängerInnen
mit Mittlerer Reife mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,33 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.
Wird der Notendurchschnitt nicht erreicht, muss ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule vorliegen, in dem die grundsätzliche Eignung für den Bildungsweg der Fachoberschule bestätigt wird. Schüler, die in allen Pflichtfächern im Jahreszeugnis der Vorklasse FOS mindestens die Note 3 erzielen, haben bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch keine Probezeit in der Jahrgangsstufe 11 der FOS.
Unsere Schule bietet je nach Anmeldezahlen für die Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft/Verwaltung eine 13. Jahrgangsstufe an.
Es wird die allgemeine Fachhochschulreife mit einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 benötigt. Dazu zählen nicht die Fächer Religionslehre und Sport.
Schüler, die mit Erfolg die Abschlussprüfung absolviert haben, erwerben die fachgebundene Hochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten, jedoch nur für fachgebundene Studiengänge.
Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium an allen Universitäten und allen Fachhochschulen in Deutschland. Dazu ist eine 2. Fremdsprache erforderlich.
2. Fremdsprache
Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist eine 2. Fremdsprache erforderlich. Diese kann durch Nachweis in den Sprachen Französisch, Latein, Italienisch, Spanisch oder Russisch erbracht werden. Der Nachweis erfolgt durch
In der 13. Jahrgangsstufe geht die Seminararbeit, die als erste wissenschaftliche Arbeit aufzufassen ist, als eigenständige Note in das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife bzw. der allgemeinen Hochschulreife ein. Die Arbeit wird im Rahmen des Seminarfaches erstellt. In diesem arbeiten die Schüler in klassenunabhängigen Gruppen an Rahmenthemen, aus denen sich dann das Thema der einzelnen Seminararbeit ergibt.
Das Seminarfach beginnt in der Regel nach dem Ende der schriftlichen Abschlussprüfung der 12. Jahrgangsstufe und wird in der 13. Klasse zweistündig bis zum Halbjahr fortgesetzt. Abgabetermin für die schriftliche Arbeit ist der 1. Schultag der zweiten vollen Schulwoche nach den Weihnachtsferien.
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