Skip to main content

FPA:  Stellen Kurzpraktikum Technik

Ansbach

Bad Windsheim

Bechhofen

Binzwangen

Brodswinden

Burgbernheim

Dentlein

Dinkelsbühl

Ergersheim

Feuchtwangen

Fürth

Geslau

Großhabersdorf

Gunzenhausen

Haundorf

Heilsbronn

Herrieden

Insingen

Leutershausen

Lichtenau

Merkendorf

Neuendettelsau

Obernzenn

Petersaurach

Rothenburg

Sachsen bei Ansbach

Schillingsfürst

Schnelldorf

Uffenheim

Wassertrüdingen

Weißenburg

Windsbach

Wolframs-Eschenbach

Wörnitz

Wört

Praktikumsplätze

Die Schülerinnen und Schüler suchen sich frühzeitig in Eigeninitiative die Wunsch-Praktikumsstelle aus der Liste mit unseren Kooperationspartnern aus und lassen sich dies vom zukünftigen Praktikumsbetrieb schriftlich bestätigen. Das hierzu nötige Formular und eine Aufstellung der Betriebe, die in den letzten Jahren mit der Schule zusammengearbeitet haben, können im unten angeführten Downloadbereich heruntergeladen werden.

Von allen Schülern ist auf Verlangen eine Bewerbungsmappe (Bewerbungsschreiben, Kopie des letzten Schulzeugnisses, Lebenslauf, Lichtbild) zu erstellen und bei Kontaktaufnahme im Praktikumsbetrieb vorzulegen.

Die endgültige Vergabe der Stellen erfolgt an zwei Terminen im Juli in der Fachoberschule bei Vorlage des Abschlusszeugnisses im Original.

Anwesenheit und Fehlzeiten

Zur Dokumentation der Praktikumstätigkeit führen die Schülerinnen und Schüler einen Tätigkeitsnachweis, der der Betreuungslehrkraft regelmäßig vorzuweisen ist. In diesem Tätigkeitsnachweis, der vom betrieblichen Betreuer wöchentlich abzuzeichnen ist, wird die tägliche Tätigkeit nach Art und Dauer erfasst. (Klicken Sie hier für das Formular für den Tätigkeitsnachweis)

Im Krankheitsfall unterrichtet der Schüler sowohl Schule und Betrieb unverzüglich; ein ärztliches Attest verbleibt in der Fachoberschule. Über die Beurlaubung eines Schülers aus persönlichen Gründen entscheidet während des Betriebspraktikums nur die Fachoberschule. Werden mehr als fünf Tage der fach­praktischen Ausbildung ohne ausreichende Entschuldigung versäumt oder wurde die fachpraktische Ausbildung vor ihrem Ende abgebrochen oder mit der Note ungenügend bewertet, ist die fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und kein Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe möglich. Versäumte Praktikumszeiten sollen bei einer Häufung nachgeholt werden; dafür stehen auch die Ferien einschließlich der Sommerferien im Anschluss an die 11. Jahrgangsstufe zur Verfügung.

Anwesenheit und Fehlzeiten

Zur Dokumentation der Praktikumstätigkeit führen die Schülerinnen und Schüler einen Tätigkeitsnachweis, der der Betreuungslehrkraft regelmäßig vorzuweisen ist. In diesem Tätigkeitsnachweis, der vom betrieblichen Betreuer wöchentlich abzuzeichnen ist, wird die tägliche Tätigkeit nach Art und Dauer erfasst. (Klicken Sie hier für das Formular für den Tätigkeitsnachweis)

Im Krankheitsfall unterrichtet der Schüler sowohl Schule und Betrieb unverzüglich; ein ärztliches Attest verbleibt in der Fachoberschule. Über die Beurlaubung eines Schülers aus persönlichen Gründen entscheidet während des Betriebspraktikums nur die Fachoberschule. Werden mehr als fünf Tage der fach­praktischen Ausbildung ohne ausreichende Entschuldigung versäumt oder wurde die fachpraktische Ausbildung vor ihrem Ende abgebrochen oder mit der Note ungenügend bewertet, ist die fachpraktische Ausbildung nicht bestanden und kein Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe möglich. Versäumte Praktikumszeiten sollen bei einer Häufung nachgeholt werden; dafür stehen auch die Ferien einschließlich der Sommerferien im Anschluss an die 11. Jahrgangsstufe zur Verfügung.

 

Bewertung der Leistungen

Die Bewertung der Leistungen im Rahmen der fachpraktischen Vertiefung und Anleitung sowie der fachpraktischen Tätigkeit im Betrieb bzw. den schuleigenen Werkstätten erfolgt in Notenpunkten.

Die Tätigkeit wird auf Grundlage eines Einschätzungsbogens bewertet. Dieser Bogen wird zweimal pro Halbjahr vom Betrieb ausgefüllt und bei den beiden Besuchen der Betreuungslehrkraft persönlich besprochen. Die Note der fpAn ergibt sich auf Basis der schriftlichen Berichte, während in der fpV in der Regel Tests geschrieben werden.

Die Bewertung der fpA verantwortet der Betreuungslehrer, nicht der Werkstattausbilder oder der Betrieb. Die Probezeit ist nur dann bestanden, wenn die Gesamtleistung in der fpA mit mindestens 4 Notenpunkten (= Note ausreichend) bewertet wurde, wobei aber kein Teilbereich mit 0 Punkten bewertet werden darf. Die Erlaubnis zum Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe erhält nur, wer in der Summe beider Halbjahresergebnisse mindestens 10 Punkte erzielt, dabei in keinem Halbjahr weniger als 4 Punkte. In das Zeugnis der Fachhochschulreife gehen beide Halbjahresergebnisse der fachpraktischen Ausbildung ein.

Die Einschätzungsbögen nach Ausbildungsrichtungen finden Sie hier.