Geschichte und Politik & Gesellschaft an der Beruflichen Oberschule
„Das Fach Geschichte/Politik & Gesellschaft (PuG) greift in historischen Lernbereichen vergangene und in sozialkundlichen Lernbereichen aktuelle Lebens-wirklichkeiten auf und ist somit für die Schülerinnen und Schüler Bindeglied zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.“
So steht es einleitend im LehrplanPLUS, seit dem dem Schuljahr 2019/2020 für alle Jahrgangsstufen Geltung hat.
In der 11. Klasse (Geschichte) und 12. Klasse (Politik&Gesellschaft) der FOS die beiden Fächer getrennt jeweils zweistündig unterrichtet. In den Vorklassen und 13. Klassen von FOS und BOS werden Geschichte und Politik & Gesellschaft kombiniert zweistündig, in der 12. Klasse BOS dreistündig vermittelt.
Die Vermittlung historischer Zusammenhänge soll dabei helfen, ein kritisches Bewusstsein für Geschichte zu entwickeln und einen Sinn zu vermitteln, um Zeiten und Fakten, politische Gegebenheiten, kulturelle Identitäten und Formen von Gerechtigkeit interpretieren zu können. Dabei wird Schülerinnen und Schülern nicht nur vermittelt, Zusammenhänge zu begreifen und zu artikulieren, sondern sie sollen auch lernen tradierte Er-zählungen und angebliche Fakten zu hinterfragen. Im Idealfall werden aus ihnen auf diese Weise kritische Bürger, welche die gegenwärtigen komplexen politischen Sachverhalte von ihren Ursachen her reflektieren können und immun gegen vereinfachende Parolen sind. So betrachtet ist Geschichte im Zusammenspiel mit Sozialkunde als ein Garant für den Fortbestand der Demokratie zu sehen und deshalb eines der wichtigsten Unterrichtsfächer.
Das Leitbild der politischen Bildung enthält neben Wissenserwerb auch das Erlangen von Kritik- und Urteilsfähigkeit. Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur zum Sehen befähigt werden, sondern auch zum Beurteilen und letztlich zum Handeln. Dies ist wesentlich für den Fortbestand unserer Demokratie, denn diese Staatsform, die für viele eine Selbstverständlichkeit ist, kann nur durch die Mitwirkung ihrer Bürger existieren. Die Befähigung zu dieser Mitwirkung sowie die Herausbildung politischer Mündigkeit sind die zentralen Aufgaben des Unterrichts in PuG. Eine hervorzuhebende Eigenschaft des mündigen Bürgers ist die Fähigkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden, wozu er als Erstes Informationen braucht. Ihre Meinung müssen Schülerinnen und Schüler dann einerseits begründen können, andererseits müssen sie aber auch lernen, anderen das Recht auf deren eigene Meinung zuzugestehen. Diese Ziele sind nach den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen der letzten Jahre von herausragender Relevanz.