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BERUFSOBERSCHULE (BOS)
ANSBACH

Informationen für alle Ausbildungsrichtungen

Berufsoberschule – der flotte Weg zum Studium

Unsere Berufsoberschule bietet für motivierte Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung oder Berufserfahrung die Chance, in kürzester Zeit einen Hochschulzugang zu erwerben.

Eine allgemeine und fachtheoretische Bildung bereitet sehr intensiv auf ein Studium vor.

Bereits nach einem Schuljahr (12. Klasse) können die SchülerInnen die allgemeinene Fachhochschulreife bzw. nach zwei Jahren (12. und 13. Klasse) die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erwerben. Die allgemeine Hochschulreife setzt eine 2. Fremdsprache voraus.

Unsere Absolventen haben wegen ihrer Berufsausbildung nach Abschluss eines Studiums beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Nach der Berufsausbildung lohnt es sich besonders für alle Motivierten, die Schulbank noch einmal zu drücken, die eine höhere Qualifizierung bzw. ein Studium anstreben.

Der Staat fördert diesen Schritt zusätzlich mit der Zahlung von Schüler-BAföG.


Voraussetzungen für den Besuch der BOS

Es gibt einige Voraussetzungen, um die Berufsoberschule besuchen zu können:

  • Die Schüler müssen die Ausbildungsrichtung entsprechend ihrer vorangegangenen Berufsausbildung wählen.
  • Der Mittlere Schulabschluss ist notwendig.

Wer keinen Mittleren Schulabschluss besitzt, kann diesen in der Vorklasse nachholen oder im samstäglichen Vorkurs (Zustandekommen des BOS-Vorkurses hängt von ausreichender Teilnehmerzahl ab) seine/ihre Kenntnisse in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch auffrischen.

Grundsätzlich gilt, dass es ratsam ist, Vorbildungsdefizite auszugleichen: Bedingt durch die Vielfalt der verschiedenen Möglichkeiten, einen Mittleren Schulabschluss zu erwerben, haben Bewerber oft differenzierte Kenntnisse in einzelnen Unterrichtsfächern. Fehlende oder unzureichende Vorkenntnisse sollten vor dem Eintritt in die Berufsoberschule ausgeglichen werden.  

Probezeit

SchülerInnen, die nicht ohne Unterbrechung in die 13. Jahrgangsstufe aufsteigen, unterliegen bis zum 15. Dezember eines jeden Jahres einer Probezeit

Abschlüsse an der BOS

Schülerinnen und Schüler der 12. Klasse BOS, welche die Voraussetzungen zur Zulassung zur Fachabiturprüfung erfüllen, können diese am Ende der 12. Klasse ablegen. Bei Erfolg wird die Fachhochschulreife verliehen.

Schülerinnen und Schüler der 13. Klasse BOS können die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erreichen.

Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Universitäten, jedoch nur für fachgebundenen Studiengänge. (Link: vollständige Liste der einschlägigen Studiengänge)

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt darüber hinaus zum Studium an allen Universitäten und allen Fachhochschulen in Deutschland ohne Einschränkung auf fachgebundene Studiengänge. Dazu ist eine zweite Fremdsprache erforderlich.

Lesen Sie dazu mehr unter "Besonderheiten der 13. Jahrgangsstufe".

 

Besonderheiten der 13. Jahrgangstufe BOS: Seminarfach und zweite Fremdsprache

1. Seminarfach

Die Schülerinnen und Schüler der 13. Jahrgangstufe müssen im Rahmen des "Seminarfachs"  eine erste wissenschaftliche Arbeit verfassen. Diese geht als eigenständige Note in das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife bzw. der allgemeinen Hochschulreife ein. Während der Seminarphase am Ende der 12. Klasse und im Seminarfach der 13. Klasse arbeiten die Schüler in klassenunabhängigen Gruppen an Rahmenthemen, aus denen sich dann das Thema der einzelnen Seminararbeit ergibt.

2. Zweite Fremdsprache

Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist eine zweite Fremdsprache erforderlich. Diese kann durch Nachweis in den Sprachen Französisch, Latein, Italienisch, Spanisch oder Russisch erbracht werden. Der Nachweis erfolgt durch

  • die Teilnahme an dem Unterricht einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Wahlpflichtunterricht), wobei mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) in der Jahrgangststufe 13 erzielt werden muss,
  • das Ablegen einer Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache mit mindestens der Note 4 (mindestens 4 Punkte),
  • ein vom Staatsministierium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,
  • einen versetzungserheblichen Unterricht in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen, wobei im Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 oder höher mindestens die Note 4 erreicht wurde oder
  • den Erwerb eines schulischen Zertifikats auf gleichem Niveau im Rahmen der beruflichen Bildung.
Wahlpflichtfächer BOS

Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es an der BOS Wahlpflichtfächer.

Bitte lesen Sie dazu folgende Informationen und Merkblätter:


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